Ausgesetzte Tiere

im Sommer

Ausgesetzte Tiere - so könnt Ihr helfen

Hilfe & Tipps im Notfall

Der Sommer bringt nicht nur Wärme und Sonnenschein, sondern leider auch eine steigende Zahl ausgesetzter Tiere. Vor den Sommerferien erhalten wir zahlreiche Anrufe von Menschen, die ihre Katzen oder Hunde abgeben möchten. Obwohl wir nur begrenzte Kapazitäten haben, versuchen wir so gut wie möglich im Großraum München zu helfen. Viele melden sich jedoch gar nicht erst bei uns und setzen ihre Tiere heimlich aus. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir alle aufmerksam sind und gemeinsam handeln.

Das Aussetzen von Tieren im Sommer kann tödliche Folgen haben. Hohe Temperaturen können zu Hitzestress, Dehydrierung und anderen Gesundheitsproblemen führen. Versteckt angebundene oder in Käfigen ausgesetzte Tiere haben kaum eine Chance rechtzeitig gefunden und gerettet zu werden

Katzen und Hunde reagieren unterschiedlich auf das Ausgesetztsein. In den ersten Tagen verstecken sich Katzen oft und kommen erst hervor, wenn der Hunger sie dazu zwingt. Hunde hingegen reagieren panisch, rennen umher und können dabei mehrere Kilometer zurücklegen. Wenn Ihr ein ausgesetztes Tier seht oder findet, ist es wichtig, zunächst ein Foto zu machen. Dies hilft uns, die Tiere in sozialen Medien, Tierheimen, Tierschutzorganisationen in der Nähe oder bei Tasso zu melden. Nachts kann jederzeit die Polizei über den Notruf informieren.

Endstation Autobahn

So helft ihr im Notfall

Außerdem bitten wir Euch, wenn Ihr auf den Autobahnen unterwegs seid, auf Raststätten oder Parkplätzen Halt zu machen und hinter WCs, Zäune und Leitplanken nachzuschauen. Hunde werden manchmal angebunden zurückgelassen, und Katzen befinden sich möglicherweise in Kartons oder Transportboxen. Da verängstigte Tiere sich oft still verhalten und bereits stark entkräftet sein können, ist es wichtig, genau hinzusehen. Ruft umgehend die Polizei, die auf der Autobahn für die Sicherung der Tiere zuständig ist. Außerhalb der Autobahnen könnt Ihr sowohl die Polizei als auch einen Tierschutzverein benachrichtigen.

Auch in städtischen Gebieten kann es vorkommen, dass Tiere während der Sommerferien ausgesetzt werden. Wenn Euch eine neue Katze auffällt, die hungrig ist oder verwahrlost wirkt, kontaktiert bitte einen lokalen Tierschutzverein. Dieser kann überprüfen, ob das Tier gechippt ist und gegebenenfalls den Besitzer ausfindig machen.

Wir hoffen und beten, dass sich die Situation nicht verschlimmert, denn die Tierheime sind bereits jetzt überfüllt und wissen oft nicht mehr, wohin mit den Tieren. Jeder kleine Beitrag hilft, um das Leid der Tiere zu lindern. Bleibt bitte wachsam und helft mit, den ausgesetzten Tieren eine Chance auf ein neues, sicheres Zuhause zu geben.

Verhaltenstipps bei Fund von ausgesetzten Tieren

Wenn du Hunde oder Katzen mit ungepflegtem Fell, Verletzungen oder einer abgemagerten Statur siehst, sind das klare Warnzeichen. Achte auch auf Halsbänder und ähnliche Hinweise. Versuche festzustellen, ob der Besitzer in der Nähe ist – besonders wenn das Tier angebunden ist, solltest du eine Weile warten. Halte zudem Ausschau nach Kartons an Raststätten oder Waldrändern. In diesen könnten ausgesetzte Kleintiere sein.

Sorge zuerst dafür, dass das Tier mit dem Nötigsten versorgt ist, indem du ihm zum Beispiel eine Schale Wasser anbietest. Hole sofort tierärztliche Hilfe, wenn notwendig. Informiere anschließend die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein. Nimm das Tier nicht eigenmächtig mit. Achte darauf, dass es sich nicht bedroht fühlt, da es dich sonst beißen könnte. Zusätzlicher Stress kann für verängstigte Tiere sehr gefährlich sein und sie könnten im schlimmsten Fall auf die Straße laufen und von einem Auto erfasst werden. Halte daher einen Sicherheitsabstand ein und rede beruhigend auf das Tier ein.

Bei Verdacht auf Lebensgefahr sollte das Tier sofort von tierärztlichem Fachpersonal untersucht werden. Notfallzeichen sind flache Atmung, Apathie, Bewusstlosigkeit und fehlende Reaktion auf äußere Reize. Stark blutende Verletzungen können ebenfalls lebensbedrohlich sein.

Ausgesetzte Tiere dürfen nicht einfach ohne Meldung mitgenommen werden: In Deutschland muss die Auffindung gemeldet werden, da das Fundrecht gilt.

Das Aussetzen von Tieren ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Personen, die Tiere aussetzen, drohen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Dieselben Bestimmungen gelten auch für die nicht artgerechte Haltung und Versorgung von Tieren sowie bei bewusster Unterlassung von Hilfeleistung im Notfall.