Scheidung mit Tieren

Aufklärung

Scheidung mit Tieren

Wer bekommt das Haustier?

Entscheiden sich zwei Menschen, eine Ehe zu schließen und zusammenzuziehen, bringen sie nicht nur zahlreiche Gegenstände aus alleinigem Eigentum in den gemeinsamen Haushalt mit, sondern schaffen sich im Laufe der Jahre auch gemeinsam weitere Sachen an. Neben den materiellen Dingen teilen sich die Ehepartner unter Umständen ebenfalls Haustiere, die entweder einem der Partner gehören oder gemeinsam gekauft wurden. Doch wie verhält es sich, wenn das Paar sich scheiden lässt? Wer darf das Haustier nach der Scheidung behalten?

 

Für viele Paare sind ihre Haustiere wie ihre Kinder. Umso schwerer fällt es ihnen, sich nach der Scheidung von ihnen zu trennen. Doch ist die Rechtsprechung zu Tieren mit der Rechtsprechung zu Kindern zu vergleichen? Oder gelten für Tiere bei Scheidungen die gleichen Bestimmungen wie für Haushaltsgegenstände?

 

Wie werden Tiere bei Scheidungen juristisch behandelt?

Grundsätzlich gelten Haustiere als Haushaltsgegenstände. Im Falle einer Scheidung teilt ein Gericht bei einem sogenannten Hausratsteilungsverfahren das Eigentum des Ehepaares auf. Zum Eigentum gehören alle materiellen Dinge, beispielsweise das Haus, das Auto, der Fernseher, und eben auch Haustiere. Obwohl diese keine Objekte sind, werden sie juristisch wie Gegenstände behandelt.

 

Allgemein achten die Richter bei der Entscheidung jedoch auch auf das Umfeld und entscheiden sich zu Gunsten des Tieres. Demnach werden die Haustiere dem Partner zugeschrieben, der sich am meisten um sie gekümmert hat und für sie die Bezugsperson darstellt. Darüber hinaus werden gemäß § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Aspekte wie die emotionale Nähe zum Gegenstand oder die wirtschaftliche Situation der Ehepartner, die sich auf die Möglichkeiten zur Besorgung von Ersatz auswirkt, berücksichtigt. Wurde das Tier allein oder bereits vor der Ehe von einem der Partner angeschafft, gehört es zum alleinigen Eigentum des jeweiligen Partners und wird bei der Scheidung nicht aufgeteilt.

 

Welche Folgen hat die gerichtliche Entscheidung für die Ehepartner?

Obwohl die Entscheidung zum Wohl der Tiere gefällt werden soll und somit stark an ein Urteil bei Sorgerechtsstreitigkeiten erinnert, ist die Rechtsprechung zu Tieren nicht mit der Rechtsprechung zu Kindern zu vergleichen. Das heißt, dass es für Haustiere nach der Scheidung weder Umgangsrecht noch Unterhaltsansprüche gibt. Demnach hat der Partner, dem die Tiere nicht zugeschrieben werden, kein Recht, diese nach der Scheidung zu sehen, wenn der Ex-Partner ihm dies nicht erlaubt. Darüber hinaus wäre er auch machtlos, wenn sich der Ex-Partner entscheiden sollte, das Tier einschläfern zu lassen. Umgekehrt hat der Partner mit den Haustieren nach der Scheidung keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen.

 

Da weder der Gesetzgeber noch die Gerichte wollen, dass Tiere Kindern gleichgestellt werden, wird es vermutlich in Zukunft kein geteiltes Sorgerecht für Scheidungstiere geben. Experten raten Paaren deshalb, bei einer Scheidung schriftlich festzuhalten, wann das Tier bei wem ist. Wenn jedoch keine außergerichtliche Einigung möglich ist, muss das Ex-Ehepaar dem Gericht die Entscheidung überlassen. 

 

Dieser Artikel wurde in Kooperation mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. veröffentlicht. 

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