Mit dem Erbe Gutes tun

Spende an Tiere

Mit dem Erbe Gutes tun

Tierschutz · Vermittlung von Wissen · Unterstützung

Wenn Sie das Bedürfnis haben, auch über Ihren Tod hinaus etwas Gutes zu tun, können Sie durch eine Testamentsspende einen Teil Ihres Nachlasses spenden. In Ihrem Testament können Sie neben Verwandten auch gemeinnützige Organisationen und Vereine berücksichtigen und somit etwas Nachhaltiges schaffen. Auch Kleinstbeträge werden dankend entgegengenommen, denn viele Organisationen sind auf Spenden angewiesen.  

Wie kann ich mit meiner Spende Tieren helfen?

Sollten Sie sich entschieden haben, einen Teil Ihres Nachlasses an wohltätige Organisationen oder Vereine zu spenden, können Sie dies auf verschiedene Weise realisieren. Zunächst ist es wichtig, dass ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt wird, da sonst das gesetzliche Erbrecht greift. In diesem Fall wird das Erbe der Familie zugesprochen. Durch das Testament steht es Ihnen nun offen, Ihr Vermögen für wohltätige Zwecke zu spenden. Auf diese Weise können Sie auch nach Ihrem Tod etwas Bleibendes hinterlassen und nachhaltig Gutes tun. Wie genau das aussehen kann und was es zu beachten gilt, können Sie außerdem im Ratgeber zur Testamentsspende auf familienrecht.net nachlesen. Gemeinnützige Organisationen sind zudem in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch sie die Spende in voller Höhe erhalten und entsprechend einsetzen können.

Erbschaftsspende an die Tierhilfe Fünfseenland e.V. (sowie an jeden anderen gemeinnützigen Verein Ihrer Wahl): Welche Möglichkeiten gibt es?

Als gemeinnütziger Verein ist die Tierhilfe Fünfseenland erbfähig und kann somit im Testament als Erbe berücksichtigt werden. Durch die Ernennung als Erbe können Sie dem Verein Ihr gesamtes Vermögen vermachen. Hierbei sollte jedoch auch erwähnt werden, dass nahe Angehörige einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Dieser sogenannte Pflichtteil kann gegebenenfalls eingefordert werden. Es ist jedoch auch von vornherein möglich, durch das Testament nur einen bestimmten Teil zu spenden.

Soll die Erbschaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden, kann das Erbe auch an Bedingungen geknüpft werden. So können Sie genau festlegen, wofür Ihre Spende eingesetzt wird. Auch dies kann im Testament entsprechend berücksichtigt werden.

Eine weitere Möglichkeit der Erbschaftsspende besteht darin, ein sogenanntes Vermächtnis auszusetzen. 

Sollten Sie den Verein nicht als Erbe in Ihr Testament einsetzen wollen, können Sie stattdessen auch ein entsprechendes Vermächtnis aussetzen. Es kann jeder beliebige Wertgegenstand Teil des Vermächtnisses sein. Sie können also nicht nur Geldbeträge spenden, sondern auch andere Gegenstände aus Ihrem Nachlass. Mit dem Vermächtnis erhält die Tierhilfe Fünfseenland e.V. (oder ein anderer Verein Ihrer Wahl) ein Forderungsrecht gegenüber den Erben und erhält auf diese Weise die ihr zugedachte Spende.

Dieser Artikel wurde in Kooperation mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. veröffentlicht. 

 

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen. Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an. 

Ein Tier zu retten verändert nicht die ganze Welt, aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier.

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