Tiere & Erbschaft

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Wer bekommt das Haustier nach meinem Tod?

Haustiere gehören für die meisten Besitzer genauso zur Familie wie die eigenen Kinder. Sie werden jahrelang umsorgt und ins Herz geschlossen – kein Wunder also, dass Herrchen und Frauchen das Tier auch nach ihrem Tod in guten Händen wissen wollen! Doch können Haustiere überhaupt vererbt werden? Und wie können Sie sicherstellen, dass man sich weiterhin gut darum kümmert? 

 

In § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist zwar festgeschrieben, dass Tiere „keine Sachen“ und „durch besondere Gesetze“ zu schützen sind – im Erbrecht werden sie jedoch etwa genauso wie eine Immobilie oder Schmuck behandelt und gehören zum Nachlass einer Person. Dem Tier selbst kann nichts vererbt werden.

 

Testament aufsetzen 

Ohne eine vorhandene schriftliche Erklärung dazu, wer sich nach seinem Tod um das Haustier kümmern soll, geht dieses zusammen mit dem sonstigen Nachlass automatisch an den oder die Erben in der nächsten Rangfolge über, zum Beispiel an die Abkömmlinge des Verstorbenen, sprich die Kinder und Enkelkinder. Diese können bestimmen, was in Zukunft mit dem Tier geschehen soll. Um sicherzustellen, dass deren Entscheidung mit den eigenen Wünschen übereinstimmt, ist es sinnvoll, frühzeitig ein Testament anzufertigen, in dem festgelegt wird, wer das Tier erhält. Allerdings sollte mit der auserwählten Person unbedingt im Vorfeld darüber gesprochen werden: Womöglich passt ein Haustier nicht in die eigene Lebensplanung oder fehlende finanzielle Mittel verhindern das Halten eines Haustiers. Die Person, die im Testament bedacht wird, sollte daher einverstanden sein, ansonsten besteht die Gefahr, dass das Tier letztlich doch im Tierheim abgegeben wird.

 

Pflegekosten decken

Damit das Erbe nicht ausgeschlagen wird, sollten Besitzer das Haustier am besten zusammen mit einem bestimmten Geldbetrag vererben, sodass grundsätzliche Kosten für Nahrung, Arztbesuche und Zubehör gedeckt sind. Im Testament sollte hierzu stehen, dass die gewünschte Summe dem Nachlass zu entnehmen ist, bevor es zur Nachlassauseinandersetzung kommt. Außerdem kann festgelegt werden, dass die Auszahlung des Betrags zum Beispiel monatlich stattfindet. Soll ausschließlich das Haustier als alleiniger Nachlass etwa an eine Person, die es bereits gut kennt und ebenfalls ins Herz geschlossen hat, vererbt werden, dann bedarf es des sogenannten Testaments mit Vermächtnis.

 

Rechtssicher formulieren

Damit ein Testament Rechtskraft besitzt, muss es entweder in handschriftlicher Form oder durch einen Notar verfasst worden sein. Die inhaltlichen Formulierungen müssen unbedingt eindeutig sein – bei der Auslegung des Testaments kommt es stets auf die sprachlichen Feinheiten an –, daher ist es sinnvoll, einen entsprechenden Berater hinzuzuziehen. So können Interpretationslücken, durch welche der Erbe beispielsweise das Geld erhält, das Haustier aber ausschlägt, verhindert werden.

 

Umsetzung der Wünsche sicherstellen

Viele Menschen befürchten, dass die Erben ihre niedergeschriebenen Forderungen für das Tier nicht umsetzen. In solchen Fällen können Testamentsvollstrecker benannt werden, welche die Durchführung der im Testament verfassten Auflagen kontrollieren. Das kann jede Person sein, welcher der Hausbesitzer vertraut: Freunde, Verwandte oder auch ein Tierschutzverein. Wird das Tier nicht ordnungsgemäß behandelt, ist der Vollstrecker befugt zu klagen und einen geeigneteren Pflegeplatz auszuwählen. Der Haustierbesitzer kann in seinem Testament sogar eine Geldstrafe oder den Verlust des Nachlasses festlegen, sollte der Erbe sich nicht wunschgemäß um das Tier kümmern.

 

Dieser Artikel wurde in Kooperation mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. veröffentlicht. 

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